Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste (Jugendschöffenwahl)

12. Februar 2018: 12.02.2018 In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Landkreisen Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Text.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 09.03.2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Köfering, Rathaus, Bürgerbüro, Schulstr. 11, 93096 Köfering

Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf sowie die Angaben zu ggf. Zeiten früherer Jugendschöffentätigkeiten.

Gerne übersenden wir Ihnen per E-Mail einen entsprechenden Bewerbungsbogen.

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugenschöffen-Vorschlagsliste