Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste (Jugendschöffenwahl)
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Text.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 09.03.2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Köfering, Rathaus, Bürgerbüro, Schulstr. 11, 93096 Köfering
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf sowie die Angaben zu ggf. Zeiten früherer Jugendschöffentätigkeiten.
Gerne übersenden wir Ihnen per E-Mail einen entsprechenden Bewerbungsbogen.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugenschöffen-Vorschlagsliste