Gemeinde Köfering informiert: Überprüfung der Hundedaten aller Hundehalterinnen und Hundehalter in Köfering und Egglfing

07. April 2020: Gemeinde Köfering informiert: Überprüfung der Hundedaten aller Hundehalterinnen und Hundehalter in Köfering und Egglfing

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter,

Sind die bei der Gemeinde Köfering für Ihren angemeldeten Hund hinterlegten Daten noch aktuell?

die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Die Erhebung der Hundesteuer wird durch die Hundesteuersatzung der Gemeinde Köfering geregelt. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet von Köfering. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt.

Ein weiterer Nebenzweck liegt auch darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde zu haben.

Deshalb ist nicht nur wichtig, dass der Hund bei der Gemeinde Köfering angemeldet ist, sondern auch, dass die richtigen Daten Ihres Hundes bei uns hinterlegt sind.

Aber nicht nur für uns, auch für den Fall, dass Ihr Liebling von zu Hause ausreißt, sind diese Daten hilfreich. Ist der Hund genau beschrieben, so kann der Besitzer schnell ausfindig gemacht und der Hund auch gleich wieder zurück nach Hause gebracht werden. Kann der entlaufene Hund nicht zugeordnet werden, so muss er die Nacht im Tierheim verbringen und das wollen Sie und wir doch vermeiden.

Im zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid sind die Daten des bei uns angemeldeten Hundes aufgeführt. Bitte überprüfen Sie, ob diese Daten noch stimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie uns die Änderung bitte schriftlich mit.

Leider wird oft übersehen, dass ein verstorbener Hund ab- und ein neuer Hund angemeldet werden muss.

 

Anmeldepflicht:
Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich bei der Gemeinde anmelden.

 

Abmeldepflicht:
Der steuerpflichtige Hundehalter muss den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden,
- wenn er ihn veräußert oder abgegeben hat,
- wenn der Hund abhandengekommen oder verstorben ist,
- wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.

Ersatzhund:
Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein Ersatzhund, ist dies der Gemeinde zu melden.

Meldebogen für Hundesteuer (Formular)

Name Telefon Telefax Zimmer
Kürzinger, Barbara
Sachgebietsleiterin
09406/2832-11 09406/2832-29 1
Schäfer, André
Sachbearbeiter
09406/2832-10 09406/2832-29 1